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Ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich (Gesetzliche Krankenversicherung)?

Behandlungen wie Zahnersatz oder andere Maßnahmen sind in Deutschland vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse zu beantragen. Darüber hinaus darf ihre Krankenkasse Behandlungen bzw. Behandlungsmethoden im Ausland nur bezahlen, die auch in Deutschland als erstattungsfähige Leistung anerkannt sind. Um Missverständnisse vorzubeugen, sollten Sie vor einer Behandlung im Ausland immer erst Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen.

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