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Ihr gutes Recht

In welchen Ländern darf ich mich behandeln lassen?

Die beschriebene Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen besteht ausschließlich in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

Hierbei handelt es sich um folgende Länder:

Belgien, Bulgarien (ab 2007), Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien (ab 2007), Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Bitte denken Sie daran, dass es sich bei Urlaubsländern wie beispielsweise der Türkei, Tunesien, der Schweiz und Kroatien nicht um EG- beziehungsweise EWR-Staaten handelt und somit die neuen gesetzlichen Regelungen keine Anwendung finden.

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